Rürup-Rente

Rürup-Rente

Basisrente mit Steuervorteilen
Seit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Das trifft vor allem auf Selbstständige und Freiberufler zu. Der Staat hat für die Basisrente ein attraktives Förderpaket geschnürt, sodass die Vorsorge mit einer Basisrente auch für Gutverdiener oder Personen, die höhere Beträge für ihre Altersvorsorge aufbringen wollen, interessant ist.

Für wen ist die Basisrente besonders interessant?

  • Selbstständige, Freiberufler – da sie meist keine (hohen) Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben
  • Gutverdiener – da die steuerliche Förderung in der Ansparphase besonders hoch ist
  • Generation 50plus – da sie nur wenig Zeit bis zum Renteneintritt zur Verfügung haben und in dieser Zeit mit höheren Beträgen vorsorgen müssen

Wie funktioniert die steuerliche Förderung einer Basisrente?
Die Förderung der Basisrente ist denkbar einfach. Die Beiträge sind in der Ansparphase zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug im Rentenalter besteuert (nachgelagert). Hier hat der Gesetzgeber eine Staffelung beschlossen, die abhängig vom Jahr des Renteneintritts ist: Wer 2024 in Rente geht, muss 83 Prozent seiner Basisrente versteuern. Jedes Jahr steigt dieser Anteil um 0,5%-Punkte, sodass erst ab 2058 die komplette Basisrente versteuert werden muss. Da im Rentenalter der persönliche Steuersatz oft geringer ist als zu Erwerbszeiten, lohnt die Basisrente insbesondere aus steuerlichen Aspekten.

Fakten zur Basisrente:

  • Lebenslange Leibrente
  • Keine Kapitalauszahlung oder vorzeitige Kündigung
  • Beiträge zu 100 Prozent steuerlich als Sonderausgabe absetzbar
  • Steuerlicher Höchstbetrag steigt jährlich, 2024 lag er bei 27.566 Euro p.a. (Ledige) und 55.132 Euro p.a. (Verheiratete)
  • Nachgelagerte Besteuerung Anteil vom Jahr des Renteneintritts abhängig (ab 2058 zu 100%)
  • Investitionsfreiheit, da keine Bruttobeitragsgarantie verlangt wird

Die Basisrente kann aus unterschiedlichen Gründen für Sparer sinnvoll sein. Die steuerliche Förderung zählt zu den wichtigsten Aspekten. Auch die Investitionsmöglichkeiten, durch den Wegfall einer zwingenden Bruttobeitragsgarantie (wie beispielweise bei Riester oder in der bAV), eröffnen attraktive Anlagechancen mit höheren Renditen. Eine professionelle Beratung kann prüfen, ob und wie eine Basisrente auch in das persönliche Vorsorgekonzept passen kann. 


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